- Qualität kommt von Qualifikation.
- EU-ICT-Richtlinie.
- EU-Durchsetzungsrichtlinie.
- Haftung des Verkäufers von Baustoffen.
- Mindestberufsqualifikation für zulassungsfreier Bauhandwerke.
- Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie.
- Ablehnung längerer Zahlungsfristen für Bauleistungen.
- Bayerische Infrastrukturpolitik.
- Kreislaufwirtschaftsgesetz.
- Schwarzbuch Bau.
- Leitbild Bau.
- Mindestlöhne im Baugewerbe.
- Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit.
- Fach- und Teillosvergabe.
- Aktion Impulse für den Wohnungsbau.
- Bauforderungs- sicherungsgesetz praxisgerecht umgestalten.
- Fahrpersonalrecht handwerkerfreundlich gestalten.
- Wirksamer Rechtsschutz bei Vergaben im Unterschwellenbereich.
- Aktuelle Presseinformationen.
Qualität kommt von Qualifikation
ZDB-Positionen zum dualen Ausbildungssystem
Leistungsfähigkeit des Aus- und Weiterbildungssystems
Eine moderne und zukunftsorientierte berufliche Bildung sowie hoch qualifizierte Facharbeiter sind heute die Basis für den wirtschaftlichen Erfolg der Baubetriebe. Die gute Qualifikation der Facharbeiter garantiert eine hohe Ausführungsqualität, vermeidet Mängel zu Lasten der Verbraucher und sorgt für eine geringe Jugendarbeitslosigkeit.
Die Wettbewerbsfähigkeit der Bauunternehmen sowie die Fortentwicklung des Handwerks als Wirtschafts- und Gesellschaftsgruppe hängen im großen Maße auch von der Leistungsfähigkeit des Aus- und Weiterbildungssystems ab und folglich von seinem Vermögen, den genannten Herausforderungen durch moderne Aus- und Weiterbildungsstrukturen zu entsprechen.
Standortvorteil „duale Ausbildung“
Die Komplexität der Tätigkeiten hat zugenommen. Der zukünftige Facharbeiter muss über eine Vielzahl von Qualifikationen verfügen und sich immer wieder neues Wissen und verändernde Arbeitstechniken aneignen können. Die veränderten Anforderungen an die Facharbeiter der Bauwirtschaft spiegeln sich in der bestehenden Ausbildungsordnung und dem System der Aufstiegsfortbildung wider, in deren Mittelpunkt die Förderung beruflicher Handlungskompetenz steht.
HwO-Novelle 2004 und ihre Folgen
Die HwO-Novelle 2004, mit der die Meisterpflicht in mehreren Handwerken, darunter das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk, Estrichlegerhandwerk und Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk abgeschafft wurde, hat dazu geführt, dass jeder der möchte, sich ohne Nachweis einer Qualifikation in einem dieser Gewerke selbstständig machen kann. Dieses hat zu einem dramatischen Anstieg besonders der Zahl der Fliesenlegerbetriebe geführt.
Waren im Jahr 2004 in Deutschland etwa 12.000 Fliesenlegerbetriebe eingetragen, waren es am 31. Dezember 2012 über 68.000; darunter 18.500 Betriebe, deren Inhaber aus den MOE-Staaten kommen. Die Zahlen zeigen, dass mit der HwO-Novelle auch das Tor zu hoher Scheinselbstständigkeit und damit zu Schwarzarbeit und Illegalität aufgemacht wurde.
Keine duale Ausbildung ohne Meister
Vor In-Kraft-Treten der HwO-Novelle im Jahr 2004 lag die Zahl der bestandenen Meisterprüfungen im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk konstant bei etwa 550 pro Jahr. Mittlerweile sind es nur noch knapp 100 Meisterprüfungen, das bedeutet einen Rückgang um 80 %. Auch die Ausbildungsleistung ist um mehr als die Hälfte zurückgegangen. Wurden im Jahr 2002 deutschlandweit noch knapp 4.500 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger ausgebildet, so waren es im Jahr 2012 nur noch etwas mehr als 2.000.
Das Image hat zusätzlich gelitten, weil ohne Fachkräfte die Qualität der Arbeit sehr gelitten hat. Kunden müssen mit gravierenden Mängeln rechnen, die Schäden in Höhe von mehreren Tausend Euro nach sich ziehen.
Meisterqualifikation
Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche duale Ausbildung speziell in den Bauberufen ist neben der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe die Befähigung der für die Ausbildung im Betrieb Verantwortlichen. Diese Befähigung wird insbesondere durch die Pflicht zur Meisterqualifikation, in deren Rahmen die dafür notwendigen fachlichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Voraussetzungen erworben werden, sichergestellt. Das heißt, die durch das Ablegen der Meisterprüfung erworbenen fachlichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gewährleisten und sichern auch eine hohe Qualität der Ausbildung.
Die duale Ausbildung mit dem Lernort Betrieb (überwiegend kleine und mittlere Betriebe des Bauhandwerks) setzt leistungsfähige Unternehmen voraus, die eine hochwertige innerbetriebliche Berufsausbildung gewährleisten können. Dies ist wiederum untrennbar mit der Qualifikation der verantwortlichen Unternehmer verknüpft. Ein Infrage stellen der Zulassungspflicht von Handwerksberufen gefährdet die Qualität der dualen Ausbildung im Baugewerbe und führt zu einem Absinken der Qualität der Bauausführung, schlussendlich zum Schaden der Verbraucher.
Die duale Ausbildung wird in der Bauwirtschaft noch durch die Unterweisung in den überbetrieblichen Ausbildungszentren ergänzt. Insgesamt investiert unsere Branche jährlich rund 600 Mio. Euro in die Ausbildung der zukünftigen Facharbeiter.
Die Ausbildungsordnung bildet darüber hinaus auch ein wirksames Anreizsystem für eine Aus- und Weiterbildung auf hohem Niveau, die letztendlich das Rüstzeug für Selbstständigkeit und Unternehmertum vermittelt. Sie ist auch eine wichtige Absicherung von Verbraucherschutzbelangen.
Notwendigkeit des Erhalts des „Großen Befähigungsnachweises“
Die duale Ausbildung in Deutschland ist ein positiver Standortfaktor. Im Wettbewerb sind hochwertige Berufsqualifikationen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Das deutsche System der dualen Ausbildung mit dem „Großen Befähigungsnachweis“ gilt innerhalb der Europäischen Union als best practice, um das wir weltweit beneidet werden. Seine Strukturen müssen daher gestärkt werden.
Junge Menschen, die keine qualitativ hochwertige Ausbildung besitzen, haben perspektivisch ein höheres Risiko, arbeitslos zu werden. Davon zeugt die hohe Jugendarbeitslosigkeit in unseren europäischen Nachbarstaaten.
Die deutsche duale Ausbildung ist in Gefahr, weil auf europäischer Ebene konkrete Absichten erkennbar sind, harmonisierte Mindeststandards für Ausbildung zu definieren, die dann europaweit anerkannt werden müssen. Was sich auf den ersten Blick harmlos anhört, bedeutet in Wahrheit eine Verkürzung der Lehrzeiten und eine Verringerung des Umfangs der Tätigkeiten, die einen Beruf derzeit ausmachen. Insbesondere der Meisterbrief ist Europas Bürokraten ein Dorn im Auge. Diese Bestrebungen führen zu einer Aushöhlung des dualen Systems in Deutschland. Damit wird eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt, an deren Ende nicht mehr ausgebildet wird. Langfristig werden durch diese Entwicklung qualifizierte Mitarbeiter und Meister fehlen, die eine praxisorientiert Ausbildung vermitteln können.
Wer die Meisterpflicht abschafft, legt die Axt an das gesamte System der Ausbildung und ist am Ende der Totengräber der beruflichen Bildung insgesamt.
Forderungen der Bauwirtschaft
Der ZDB fordert von der neuen Bundesregierung
- eine Korrektur der HwO-Novelle und damit die Rückkehr zur Meisterpflicht im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk, Estrichlegerhandwerk und Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk
- Erhalt und Stärkung der dualen Berufsausbildung
- den Erhalt der Meisterqualifikation als Voraussetzung für Unternehmensgründung in den Bauberufen