- Qualität kommt von Qualifikation.
- EU-ICT-Richtlinie.
- EU-Durchsetzungsrichtlinie.
- Haftung des Verkäufers von Baustoffen.
- Mindestberufsqualifikation für zulassungsfreier Bauhandwerke.
- Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie.
- Ablehnung längerer Zahlungsfristen für Bauleistungen.
- Bayerische Infrastrukturpolitik.
- Kreislaufwirtschaftsgesetz.
- Schwarzbuch Bau.
- Leitbild Bau.
- Mindestlöhne im Baugewerbe.
- Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit.
- Fach- und Teillosvergabe.
- Aktion Impulse für den Wohnungsbau.
- Bauforderungs- sicherungsgesetz praxisgerecht umgestalten.
- Fahrpersonalrecht handwerkerfreundlich gestalten.
- Wirksamer Rechtsschutz bei Vergaben im Unterschwellenbereich.
- Aktuelle Presseinformationen.
Fahrpersonalrecht handwerkerfreundlich gestalten
Worum geht es?
Nach der EU-Fahrpersonalverordnung sind Betriebe zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und zum Einbau eines digitalen Tachographen in alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen verpflichtet, sobald diese wei¬ter als 50 Kilometer vom Firmensitz entfernt eingesetzt werden. Werden die Fahrzeuge nur innerhalb dieses Radius genutzt, bestehen diese Verpflichtungen nicht, wenn die Fahrzeuge zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen verwendet werden, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt (sog. Handwerkerausnahme).
Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen gibt es keine Ausnahmeregelung, so dass die Vorschriften der EU-Fahrpersonalverordnung unabhängig von der Entfernung immer eingehalten werden müssen. Viele Baubetriebe benötigen aber für ihre Tätigkeiten eine große Anzahl von schweren Fahrzeugen. Aber auch bei leichteren Fahrzeugen wird im Hängerbetrieb das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen schnell überschritten.
Die Fahrpersonalverordnung soll zur Verkehrssicherheit beitragen, indem sie vor allem die Übermüdung von Fern- und Berufskraftfahrern verhindert. Das ist wichtig und richtig. Für baugewerbliche Betriebe sind Fahrtätigkeiten dagegen von untergeordneter Bedeutung. Trotzdem treffen die Vorschriften dieser Verordnung viele Handwerksbetriebe und belasten die Betriebe des bayerischen Baugewerbes erheblich.
Allein die Anschaffung von Tachographen, Fahrerkarten und Software erfordert eini¬ge Tausend Euro Aufwand. Hinzu kommt der große Zeitaufwand durch das Speichern und Auswerten der Daten und das Ausfüllen der Nachweise, die auch dann erbracht werden müssen, wenn keine Fahrten stattgefunden haben. Da die Transporter und Nutzfahrzeuge üblicherweise nur für Fahrten zwischen Baustelle, Unternehmen und Materiallager eingesetzt werden, also nicht im Fernverkehr mit hauptberuflichen Fahrern, ist dieser Zeit- und Kostenaufwand völlig unverhältnismäßig.
Was wollen wir erreichen?
Die EU-Fahrpersonalverordnung muss geändert werden. Aufgrund des Drucks aus breiten Teilen des Handwerks hat die EU-Kommission einen Änderungsvorschlag veröffentlicht, der den Umkreis um den Firmensitz, in dem Handwerker sich ? ohne der Tachographenpflicht zu unterliegen ? bewegen dürfen, von derzeit 50 km auf 100 km ausgedehnt. Wir begrüßen diesen Entwurf als Schritt in die richtige Richtung.
Wir fordern aber, dass die Gewichtsbeschränkung auf ein zulässiges Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen für die Handwerkerausnahme entfällt. Außerdem erfordert der Praxisalltag der Unternehmen einen Radius von nicht nur 100 km, sondern von mindestens 150 km.