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Kein neuer Lohnkostendruck im Baugewerbe durch EU-ICT-Richtlinie!

Worum geht es?

Die Europäische Kommission hat auf Druck international tätiger Konzerne im Herbst 2010 einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie in die politische Diskussion eingebracht, mit der die konzerninterne Entsendung von Fachkräften aus sog. Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) nach Deutschland erleichtert werden soll (sog. Intra-Company-Transfer (ICT)-Richtlinie). Für die deutsche Bauwirtschaft würde die Umsetzung dieses Brüsseler Vorschlags zu einer erheblichen Verstärkung des Lohnkostendrucks durch die Aushebelung der in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen am Bau führen. Diese sind in der EU-Entsende-Richtlinie und dem deutschen Arbeitnehmer-Entsendegesetz verankert und gelten für alle gewerblichen Bauarbeitnehmer auf deutschen Baustellen. Aufgrund dieser Vorschriften müssen seit 1996 alle auf deutsche Baustellen entsandten ausländischen Arbeitskräfte mit deutschen Arbeitnehmern u. a. hinsichtlich Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten, des bezahlten Mindestjahresurlaubs und der Mindestlohnsätze einschließlich der Überstundensätze, gleichgestellt werden.

Die EU-Kommission will diesen Grundsatz aufweichen. Konzernangehörigen Arbeitnehmern (Fachkräften) aus Drittstaaten soll nunmehr die genehmigungsfreie Beschäftigung in Deutschland ermöglicht werden. Die Konzerne sollen dabei nicht an die in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen gebunden sein. Konzernangehörige Fachkräfte könnten innerhalb eines Konzerns aus einem Drittstaat zunächst in einen anderen EUStaat mit niedrigen Lohnkosten und dann nach Deutschland entsandt werden. Dies würde bedeuten, dass z.B. Beschäftigte aus China in eine Niederlassung des chinesischen Unternehmens nach Polen entsandt und von dort aus in Deutschland tätig werden könnten, ohne dass es einer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis nach deutschem Recht bedarf. Für diese Beschäftigten würde polnisches Recht gelten. Die in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen wären nicht (mehr) anzuwenden. Eine Praxis, die bislang mit gutem Grund innerhalb der Europäischen Union nicht zulässig ist. Nach geltendem Recht muss z.B. ein polnischer Baubetrieb bei der Entsendung von Arbeitnehmern auf Baustellen in Deutschland (natürlich) die deutschen Mindestlöhne einhalten.

Im Januar 2012 haben sich trotz der massiven Einwände der deutschen Bauwirtschaft und der IG BAU der federführende LIBE-Ausschuss (Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) sowie der EMPL-Ausschuss (Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten) im Europäischen Parlament gegen eine (generelle) Herausnahme des Baugewerbes aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgesprochen. Lediglich im EMPL-Ausschuss wurde ein Änderungsantrag angenommen, wonach die Mitgliedsstaaten einzelne Sektoren, z. B. des Baugewerbes, aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausnehmen können, wenn eine entsprechende Vereinbarung der Sozialpartner auf europäischer bzw. nationaler Ebene vorliegt („Sozialpartnerklausel“). Derzeit befindet sich der Richtlinienentwurf im sog. Trilogverfahren.

Was wollen wir erreichen?

Die geplante ICT-Richtlinie muss so ausgestaltet sein, dass eine Verschärfung des Preis- und Lohndumpings in der Bauwirtschaft verhindert wird. Wir fordern deshalb:

  • Gewerbliche Arbeitnehmer müssen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen werden. Der Zweck der ICT-Richtlinie (internationaler Wissenstransfer von Führungskräften) würde hierdurch nicht beeinträchtigt. Lohndumping bei der Entsendung gewerblicher Facharbeiter würde weiterhin verhindert.
  • Wir fordern die Möglichkeit der Festsetzung von nationalen Quoten für konzernintern entsandte Arbeitnehmer innerhalb der Staaten der Europäischen Union bis zur Null-Quote durch  jeweils von der Entsendung betroffene EU-Mitgliedsstaaten.
  • Bei einer Weiterentsendung vom ersten in den zweiten Mitgliedstaat muss ein Prüfverfahren vorgeschrieben werden, in dem jeder Mitgliedsstaat entscheiden kann, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Weiterentsendung ermöglicht werden kann.

 

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