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Positionen zur bayerischen Verkehrsinfrastrukturpolitik

Worum geht es?

Bayern fährt seine Straßen auf Verschleiß und nutzt seine Brücken ab. Gleichzeitig nimmt der Verkehr zu. Bereits jetzt gibt es viele Engpässe. Daher sind insbesondere Kapazitätserweiterungen an den Autobahnen, der Bau von Ortsumgehungen sowie bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dringend notwendig. Ebenso wichtig sind Investitionen in den Erhalt der Bestandsnetze.
Eine Schlüsselrolle kommt hier der Erhaltung der Brückenbauwerke zu. So wurde ein Großteil der Brücken in Bayern in den Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs in den 1960er, 1970er und 1980er Jahren gebaut. Für diese Brücken stehen jetzt altersbedingt umfangreiche Grundinstandsetzungsmaßnahmen an. Gleichzeitig entsprechen viele dieser Bauwerke hinsichtlich der Tragfähigkeit oft nicht mehr den heutigen Anforderungen. Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) müssen vor allem viele Brücken, für die die Kommunen zuständig sind, bis zum Jahr 2030 entweder saniert oder sogar komplett neu gebaut werden.

Aber auch in die Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung der Bundesfern-, Staatsund Kommunalstraßen muss wesentlich mehr investiert werden. Angesichts des großen Bedarfs sind die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur deutlich zu niedrig. 2012 investierte die Bayerische Straßenbauverwaltung mit rund 220 Mio. Euro für den Bau und Erhalt der Staatsstraßen in etwa so viel wie in den vergangenen Jahren. Rund 910 Millionen Euro flossen in Ausbau und Erhaltung der Autobahnen und Bundesstraßen in Bayern, 2009 waren es noch 1.014 Mrd. Euro. Die Fördermittel für kommunale Straßenbauvorhaben in Bayern sind in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Wurden 2010 diese Bauvorhaben noch mit 244 Mio. Euro gefördert, waren es 2012 nur noch 188 Mio. Euro.

Die bayerischen Kanalnetze haben eine Gesamtlänge von über 90.000 km. Dieses gewaltige Kanalisationssystem kommt ebenfalls in die Jahre. Zur Erhaltung des Werts der Kanalisation ist eine jährliche Investitionsquote von mindestens 2% des Werts der Anlagen erforderlich. Derzeit wird aber nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2005) nur der erstmalige Bau (Neubau) von Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung und die Erneuerung und Sanierung von undichten Kanälen, soweit sie vor 1960 gebaut wurden, vom Freistaat gefördert.

Was wollen wir erreichen?

Das Bayerische Baugewerbe vertritt angesichts der gewaltigen Herausforderungen zum Erhalt und dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur folgende Positionen:

  • Die Investitionsmittel für die Erhaltung und den Ausbau der Bundesverkehrsinfrastruktur müssen um mindestens 30% erhöht werden. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte substantielle Erhöhung wird begrüßt.
  • In diesem Zusammenhang fordern wir eine Verstetigung der Infrastrukturinvestitionen auf hohem Niveau, um künftig Investitionen nach Kassenlage zu verhindern. Damit dies erreicht wird, wird eine Loslösung von Investitionsmitteln für Bundesfernstraßen aus dem allgemeinen Haushalt zur Mittelbindung empfohlen. Die Ankündigung der künftigen Regierungskoalition, nicht verbrauchte Investitionsmittel im Verkehrsbereich überjährig ungekürzt zur Verfügung zu stellen, wird begrüßt.
  • Das Bayerische Baugewerbe fordert die Fortführung der Kommunalstraßenförderung durch den Bund über 2019 hinaus mindestens auf dem bisherigen Niveau. Wir fordern zudem die zweckgebundene Verwendung der Fördermittel für Verkehrswegeinvestitionen und begrüßen die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, eine Anschlussfinanzierung für die Zeit nach 2019 anzustreben.
  • Das Erfordernis zur Ausweitung der Mautpflicht für LKW zur bedarfsgerechten Verkehrsinfrastrukturfinanzierung wird anerkannt. Die Ankündigung der großen Koalition, die Nettoeinnahmen aus der Nutzerfinanzierung ohne Abstriche der Verkehrsinfrastruktur zuzuführen, wird begrüßt.
  • Wir brauchen ein neues attraktives Förderprogramm für Maßnahmen zur Erneuerung und Sanierung von undichten Kanälen, das auch Abwasseranlagen umfasst, die nach 1960 gebaut wurden.

 

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