Aktuelles
Geänderte Öffnungszeiten der Geschäftsstelle im August

Die Geschäftsstellen der Bauinnung Augsburg sowie des LBB Schwaben sind im August an einigen Tagen...
Urlaub und Unterrichtsbefreiungen für den Auszubildenden / die Auszubildende
Private Termine aller Art (z.B. für Arzttermine, Konsulatbesuche oder Führerscheinprüfungen) müssen unbedingt außerhalb der überbetrieblichen Ausbildungszeiten stattfinden.
Eine Befreiung vom Unterricht bzw. Urlaub ist von unserer Seite aus nicht möglich!!!
Krankmeldungen
Bei Krankheit des / der Auszubildenden ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Krankheitsbeginn innerhalb 3 Tagen dem Ausbildungszentrum vorzulegen (Kopie ist ausreichend).
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die nach Kursende eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wir weisen darauf hin, dass bei eigenmächtigem, unentschuldigtem Fernbleiben die Fehltage für Vorhaltung des überbetrieblichen Ausbildungsplatzes mit € 61,00 pro Tag dem Ausbildungsbetrieb in Rechnung gestellt werden. Liegt ein Verschulden des Lehrlings vor, kann ihm dieser Rechnungsbetrag von der Ausbildungsvergütung abgezogen werden.
Informationen der überbetrieblichen Ausbildung
Übersicht Kosten und Ausbildungsdauer
Hausordnung im Ausbildungszentrum der Bauinnung Augsburg
Merkblatt Verkürzung der Ausbildungszeit
Merkblatt Berufsausbildungsverträge