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KfW-Zuschüsse für „Barrierefreiheit" seit 8. April wieder verfügbar

Das Bundesbauministerium stellt der KfW für deren Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ im Jahr 2026 insgesamt 50 Mio. Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse können ab dem 8. April 2026 direkt bei der KfW beantragt werden.

Gefördert werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, um Barrieren im Wohnungsbestand zu reduzieren (zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen). Für einzelne Maßnahmen werde Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro) erteilt. Wer sein Haus zum Standard „altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.

Antragsstellung im KfW-Zuschussportal

Förderanträge von privaten Bauherren und Mietern müssen vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de/455-B.

Foto: AdobeStock