Forderung
Zentraler Handlungsbedarf besteht aus ihrer Sicht in
- der Streichung der Regelungen zur Kommunikation sowie
- der Anpassung der Qualitätsklassen, insbesondere für Bauteile des allgemeinen Hochbaus.
Die Vertreterinnen und Vertreter aus Planung, Ausführung und von Auftraggeberseite äußerten die deutliche Kritik an den in der Norm enthaltenen Vorgaben zu den Kommunikationsprozessen. Diese führten bereits jetzt zu zusätzlicher Bürokratie und würden ohne erkennbaren Mehrwert Konflikte begünstigen, etwa durch Mängelbehauptungen aufgrund vermeintlich unzureichender Dokumentation.

