Gespräche zur Fach- und Teillosvergabe
Im Mittelpunkt der Gespräche stand zum einen die Beibehaltung des für den Mittelstandsschutz im Vergaberecht wichtigen Vorrangs der Fach- und Teillosvergabe. Hier hatte sich in der Woche zuvor der Koalitionsausschuss im Zusammenhang mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz auf eine Kompromissformulierung verständigt. Wir haben deutlich gemacht, dass das Baugewerbe trotz der darin vorgesehenen Möglichkeit, bei größeren Aufträgen mit einem Auftragswert von mehr als 11 Mio. Euro im Infrastrukturbereich auch zeitliche Gründe zur Zusammenfassung von Fach- und Teillosen heranzuziehen, den Kompromiss mitträgt. Parallel war die Fach- und Teillosvergabe auch Thema im Plenum: Ein Antrag des Bauunternehmers Peter Erl aus Niederbayern, den Grundsatz der Fachlosvergabe zur Sicherung des Mittelstandes und fairer Wettbewerbsstrukturen konsequent anzuwenden, wurde von den Delegierten angenommen. Das verleiht unserer Position zusätzlich Gewicht.
Zum anderen haben wir im Dialog mit der Politik vor dem Hintergrund der Finanznot der Kommunen für verstärkte Investitionen von Bund und Land in die bauliche Infrastruktur geworben.




