Steuerliche Förderung der energetischen Sanierung


Bundesregierung trifft die richtige Entscheidung

„Wir freuen uns sehr über die Entscheidung der Bundesregierung, endlich den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung voran zu bringen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung und die Länder sich zügig auf die steuerliche Förderung verständigen, damit die zunehmende Investitionszurückhaltung in der energetischen Sanierung von Wohngebäuden verhindert werden kann." So kommentierte Joachim Puhle, Obermeister der Bauinnung Augsburg Elias Holl, die Entscheidung des Bundeskabinetts, sich in seiner 80. Sitzung heute auch mit diesem Thema zu befassen.

Puhle: "Die von der Bundesregierung eingeleitete "Energiewende" formuliert äußerst ambitionierte energie- und klimapolitische Ziele. Ohne eine erhebliche Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich sind diese nicht zu erreichen. Um auf eine wirkungsvolle Sanierungsquote zu kommen, muss man steuerliche Anreize schaffen, denn diese haben eine enorme Zugkraft für private Investitionen. Die Förderung der energetischen Sanierung rechnet sich dabei auch für die öffentlichen Haushalte und Sozialkassen, denn jeder Euro Förderung zieht das Sechsfache an privaten Investitionen nach sich. Die Entscheidung heute setzt daher das richtige Signal für die Eigentümer und bietet die notwendige Investitionssicherheit.“

Zum Hintergrund:
Auf Initiative der Bundesregierung hat der Bundestag das Gesetzespaket zur Energiewende am 30.06.2011 beschlossen. Darin war die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen vorgesehen. Der Bundesrat hat jedoch in seiner Sitzung am 8. Juli 2011 dieses Gesetz nicht angenommen und auch nicht den Vermittlungsausschuss angerufen. Auch die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der FDP stellten bisher keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses, so dass das Gesetzgebungsverfahren zum Erliegen kam.

Nachdem sich der Bereich der energetischen Gebäudesanierungen geradezu als der Erfolgsfaktor des Handwerks in den letzten Jahren abzeichnete, war für das 1. Halbjahr 2011 ein Rückgang der Förderanträge um 60% gegenüber dem 1. Halbjahr 2010 zu verzeichnen. Der Grund für diesen dramatischen Rückgang sieht das Baugewerbe in der abwartenden Haltung der privaten Gebäudeeigentümer, ob sie noch mit einer steuerlichen Förderung ihrer Investition rechnen können.

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