Baugewerbe begrüßt BGH-Urteil zu erleichterten - Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung


Der Bundesgerichtshof fördert durch seine Rechtsprechung zur Modernisierungsankündigung energetische und altersgerechte Sanierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbereich.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. September 2011 (Az.: VIII ZR 242/10) der ausufernden Rechtsprechung der Instanzgerichte einen Riegel vorgeschoben, die immer höhere Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung im Mietrecht gestellt ha­ben. In seiner Pressemitteilung hat der BGH bekannt gegeben, „dass der mit der Moder­nisierungsankündigung verfolgte Zweck nicht verlangt, dass jede Einzelheit der beab­sichtigten Maßnahmen in der Ankündigung beschrieben und jede Auswirkung mitgeteilt wird. Die Ankündigung muss dem Mieter eine zureichende Kenntnis darüber vermitteln, in welcher Weise die Wohnung durch die Modernisierung verändert wird und wie sie sich auf den zukünftigen Mietgebrauch und die zu zahlende Miete auswirkt.“

Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pak­leppa, erklärt hierzu:

„Wir begrüßen es, dass durch das Urteil des BGH die Anforderungen an eine Modernisie­rungsankündigung praxisnäher ausgestaltet werden. Es muss ausreichen, wenn sich der Mieter aufgrund der Ankündigung ein realistisches Bild von den beabsichtigten Bau­maßnahmen machen kann. Es kann nicht vom Vermieter gefordert werden, dass er die beabsichtigten Maßnahmen bis ins Detail beschreibt und die damit einhergehenden Auswirkungen genauestens erläutert.“

Pakleppa weiter: „Diese Rechtsprechung erleichtert es, notwendige energetische Sanie­rungen an vermieteten Wohngebäuden durchzuführen. Positive Auswirkungen dürfte das Urteil auch im Bereich der altersgerechten und barrierefreien Modernisierung haben, die in Deutschland ebenso dringend vorangetrieben werden muss. Auch hier ergeben sich für Vermieter Erleichterungen.“

„Wir sind davon überzeugt, dass diese Erleichterungen dazu beitragen, die energetische Gebäudesanierung und die altersgerechte Modernisierung für Hauseigentümer bzw. Wohnungsbesitzer attraktiver zu machen“ so Pakleppa abschließend.

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