Was kostet ein Schlichtungsverfahren?

Hinsichtlich der entstehenden Kosten kommt es zum einen darauf an, ob ein Schlichtungsgespräch stattfindet. Zum anderen ist die Höhe des Streitwerts für die Kosten maßgeblich.

Einzelheiten zu den Kosten des Verfahrens regelt unsere Verfahrensordnung. Diese lassen wir Ihnen gern auf Anfrage zukommen.

Beispiel:
Bei einem Streitwert von 4.000 EUR betragen die Kosten mit Schlichtungsgespräch 155,- EUR und bei einem Streitwert von 30.000 EUR betragen die Kosten 420,- EUR.

 

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