Ausbildungsverträge

Ausbildungsverträge müssen künftig über das Onlineportal der HWK für Schwaben erstellt werden.

Öffnet externen Link in neuem FensterOnline Ausbildungsvertrag von der HWK für Schwaben

Urlaub und Unterrichtsbefreiungen für den Auszubildenden/die Auszubildende

Eine Befreiung vom Unterricht bzw. Urlaub ist von unserer Seite aus nicht möglich!!!
Private Termine aller Art (z.B. für Arzttermine, Konsulatbesuche oder Führerscheinprüfungen) müssen unbedingt außerhalb der überbetrieblichen Ausbildungszeiten stattfinden.

Krankmeldungen

Bei Krankheit des / der Auszubildenden ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Krankheitsbeginn innerhalb 3 Tagen dem Ausbildungszentrum vorzulegen (Kopie ist ausreichend).

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die nach Kursende eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wir weisen darauf hin, dass bei eigenmächtigem, unentschuldigtem Fernbleiben die Fehltage für Vorhaltung des überbetrieblichen Ausbildungsplatzes mit dem üblichen Tagessatz pro Tag dem Ausbildungsbetrieb in Rechnung gestellt werden. Liegt ein Verschulden des Lehrlings vor, kann ihm dieser Rechnungsbetrag von der Ausbildungsvergütung abgezogen werden.

 

BAUINNUNG AUGSBURG
ELIAS HOLL

Stätzlinger Straße 111
86165 Augsburg

Telefon 0821 346 94 0
Telefax 0821 346 94 30
info@bauinnung-augsburg.de

Ausbildungszentrum der
Bauinnung Augsburg Elias-Holl

Stätzlinger Straße 111
86165 Augsburg

Telefon 0821 346 94 90
Telefax 0821 346 94 94
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